Stimmrechtsmitteilungen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschritten oder unterschritten werden.
Darüber hinaus bestehen unter weiteren Voraussetzungen, wie bspw. dem Halten von Finanzinstrumenten, ebenfalls unter Umständen diverse Meldepflichten.
Emittenten sind verpflichtet, bei einer Änderung die neue Gesamtzahl der Stimmrechte zu veröffentlichen.
Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen
Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der DIC Asset AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung ausschließlich per e-Mail an folgende Adresse zu richten:
DIC Asset AG
Investor Relations
stimmrechtsmitteilung@dic-asset.de
Hinweis: Mitteilungspflichtige müssen ab dem 1. Juli 2020 die Stimmrechtsmitteilung an den Emittenten zwingend auf elektronischem Weg sowohl (i) in lesbarer Form als auch (ii) als XML-Datensatz übermitteln.