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Stimmrechtsmitteilungen

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschritten oder unterschritten werden.

Darüber hinaus bestehen unter weiteren Voraussetzungen, wie bspw. dem Halten von Finanzinstrumenten, ebenfalls unter Umständen diverse Meldepflichten.

Emittenten sind verpflichtet, bei einer Änderung die neue Gesamtzahl der Stimmrechte zu veröffentlichen.

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Directors‘ Dealings

Auf transparenten Kapitalmärkten müssen sich die Marktteilnehmer ein Bild davon machen können, wenn Vorstände oder Aufsichtsräte mit Finanzinstrumenten handeln, die das eigene Unternehmen begeben hat. Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014. verlangt daher, dass Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings) gemeldet und veröffentlicht werden.

Mitteilungen zu Eigengeschäften von Führungskräften der DIC Asset AG  finden Sie im Bereich Corporate Governance.

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