Corporate News
- 23.02.2021DIC Asset AG legt ersten Logistikfonds auf
- 19.02.2021DIC Asset AG vermietet 7.600 qm in Frankfurt und 2.200 qm in Heidelberg
- 10.02.2021DIC Asset AG: Herausragende Performance im Corona-Jahr 2020
- 26.01.2021DIC Asset AG eröffnet achten Standort in Stuttgart und erweitert die GEG-Geschäftsführung
- 20.01.2021DIC Asset AG übertrifft Transaktionsziele für 2020, startet mit erstem Ankauf dynamisch ins neue Jahr und nimmt sich auch für 2021 viel vor
Stimmrechtsmitteilungen
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschritten oder unterschritten werden.
Darüber hinaus bestehen unter weiteren Voraussetzungen, wie bspw. dem Halten von Finanzinstrumenten, ebenfalls unter Umständen diverse Meldepflichten.
Emittenten sind verpflichtet, bei einer Änderung die neue Gesamtzahl der Stimmrechte zu veröffentlichen.
Directors‘ Dealings
Auf transparenten Kapitalmärkten müssen sich die Marktteilnehmer ein Bild davon machen können, wenn Vorstände oder Aufsichtsräte mit Finanzinstrumenten handeln, die das eigene Unternehmen begeben hat. Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014. verlangt daher, dass Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings) gemeldet und veröffentlicht werden.
Mitteilungen zu Eigengeschäften von Führungskräften der DIC Asset AG finden Sie im Bereich Corporate Governance.