Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003: DIC Asset AG beschließt Aktienrückkauf
DIC Asset AG / Aktienrückkauf
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Der Vorstand der DIC Asset AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 5 % des
Grundkapitals, entsprechend 1.567.499 Aktien der Gesellschaft, zu erwerben.
Der Aktienrückkauf soll am 10. Oktober 2008 beginnen und spätestens am 10.
Februar 2009 beendet werden.
Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der
DIC Asset AG am 14. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die zurück erworbenen Aktien
können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai
2008 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch
die Einziehung der Aktien.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein
von der Gesellschaft mandatiertes Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft
seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das
jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die
DIC Asset AG durchgeführt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
darf hierbei den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 %
über- oder unterschreiten.
Darüber hinaus wurde das Kreditinstitut verpflichtet, die
Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der Kaufpreis darf
dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten
Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen
Angebots an der betreffenden Börse nicht überschreiten. Das Kreditinstitut
darf an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage
vor dem Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer
Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die DIC Asset AG über die
Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.dic-asset.de informieren.
Frankfurt, 9. Oktober 2008
DIC Asset AG
Der Vorstand
DIC Asset AG / Investor Relations
Ina Lack
Tel. (0 69) 9 45 48 58-58
Fax (0 69) 9 45 48 58-99
Grünhof · Eschersheimer Landstraße 223
60320 Frankfurt am Main
09.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: DIC Asset AG
Eschersheimer Landstr. 223
60320 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 69 9454858-0
Fax: +49 69 9454858-99
E-Mail: info@dic-asset.de
Internet: www.dic-asset.de
ISIN: DE0005098404
WKN: 509840
Indizes: S-DAX
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