DIC Asset Aktiengesellschaft - Das Immobilienunternehmen mit Anlagefokus Gewerbeimmobilien in Deutschland

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Directors Dealings

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG (Directors' Dealings)

Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand sowie weitere Personen, beispielweise solche, die Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben, sind gesetzlich verpflichtet, Kauf und Verkauf von Aktien der DIC Asset AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente zu melden. Dies gilt, wenn sie einen Betrag von 5.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

Wir machen diese Meldungen unverzüglich an dieser Stelle für mindestens drei Monate zugänglich.


Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen (§ 15a WpHG)

Der DIC Asset AG sind im Geschäftsjahr 2012 keine Wertpapiertransaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats oder von den Organmitgliedern nahe stehenden Personen gemäß § 15a WpHG gemeldet worden.




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