Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung
bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der DIC Asset
AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung über die
Unternehmensführung nach § 289a HGB und erstattet – zugleich für den
Aufsichtsrat – Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens
nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und
Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit den Fragen guter
Unternehmensführung. Insbesondere haben sie sich im Geschäftsjahr 2009
über die Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
informiert und mit der Erfüllung der Empfehlungen befasst. Die
Beratungen mündeten in der Verabschiedung einer aktualisierten
jährlichen Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2009, die auf dieser
Website dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden
ist.
A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
B. Corporate Governance-Bericht
zum Corporate Governance-Bericht
C. Vergütungsbericht
D. Satzung